LISTENHUNDEBERATUNG

TRAINERIN KAT MIT SMUTSCH

Anders als in manch anderen Bundesländern Deutschlands gelten die drei Rassen Staffordshire Bullterrier, American Staffordshire Terrier und Hunde des Typs American Pit Bull Terrier, sowie deren Kreuzungen in Rheinland-Pfalz als unwiderlegbar gefährlich. Nach dem Landeshundegesetz über gefährliche Hunde vom 22.12.2004 (LHundG) unterliegen die Anschaffung und Haltung dieser Rassen strengen Auflagen.

Um in RLP die Halteerlaubnis für einen gefährlichen Hund zu erhalten sind einige Dinge zu beachten und vor der Beantragung umzusetzen. Auch die Auflagen für die spätere Haltung sind mit Leinen- und Maulkorbzwang, erhöhte Hundesteuer, sicherem Gewahrsam uvm. recht umfänglich.

Wir von Canine Connection haben gegenüber den gelisteten Rassen keine Vorurteile, arbeiten mit Hunden dieser Rassen in Einzel- sowie Gruppenstunden. Wir kennen den Weg und begleiten dich sehr gerne bei der:

  • Aufklärung über die zukünftigen Auflagen vor der Anschaffung
  • Suche und Auswahl des passenden Listenhundes
  • Vorbereitung auf theoretische und praktische Sachkundeprüfung
  • Erlangung der Halteerlaubnis und Unterstützung bei der Integration in die Familie
  • Vorbereitung auf die Begleithundeprüfung zur Maulkorbbefreiung

Du hast bereits einen Listenhund und fragst Dich ob bei Dir und Deinem Vierbeiner alles richtig gelaufen ist bzw. wie Du im Nachhinein am besten in die Kommunikation mit den Ämtern gehst und die Auflagen doch noch vollständig erfüllen kannst? Melde Dich gerne bei uns wenn Du den Schritt in die legale Listenhundhaltung gehen möchtest!
Aufklärungsarbeit im Bereich Listenhunde ist uns eine Herzensangelegenheit. Aus diesem Grund unterstützen wir den Verein @iglistenhundeowl, der mit Aufklärung- und Vermittlungsarbeit einen großen Beitrag leistet.

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