ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – DOGWALKING

Canine Connection

Inhaber Christopher Kehrein | Talgartenstr. 15 | 55546 Volxheim

– im Nachfolgenden „Canine Connection“ genannt

Präambel

Canine Connection, geführt durch Christopher Kehrein, ist eine mobile Hundeschule und bietet einen lokalen Gassis-Service an. Die Betreuung der Hunde beinhaltet einen Hol- und Bringservice sowie einen großen Spaziergang in einer gemischten Hundegruppe. Mit der vorliegenden Vereinbarung legen die Parteien die Rahmenbedingungen für die Betreuung des Hundes fest und vereinbaren wie folgt:

1. Allgemeines und Geltungsbereich der Bedingungen

  1. Dieser Vertrag gilt für alle Aufträge, die der Betreuung von Hunden, sowie alle in diesem Zusammenhang gebuchten weiteren Leistungen, und regelt das Vertrags- und Geschäftsverhältnis zwischen Christopher Kehrein, nachfolgend „Canine Connection“ genannt, und den natürlichen und juristischen Personen (nachfolgend „Eigentümer“ genannt), welche die Angebote des Gassi-Services Canine Connection nutzen.
  2. Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrages erkennt der Eigentümer die Geschäftsbedingungen von Canine Connection an. Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung und ist nicht auf eine bestimmte Laufzeit begrenzt.
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigungsfrist beträgt für beide Parteien
    30 Tage zum Monatsende.
  4. Ein Sonderkündigungsrecht bei Tod des Hundes wird eingeräumt.
  5. Bei Änderungen der AGB und der Preisstrukturen, die den Bereich Gassi-Service bei Canine Connection betreffen, wird ein Sonderkündigungsrecht eingeräumt.
  6. Das Sonderkündigungsrecht bezieht sich auf die Kündigung zum Monatsende Textfeld: GASSI-SERVICE.

2. Leistungen und Verpflichtungen seitens Canine Connection

  1. Canine Connection verpflichtet sich, den zu betreuenden Hund am vereinbarten Ort abzuholen und nach der Betreuungszeit wieder dorthin zurückzubringen. Während des Transports werden die Hunde gemäß § 22 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) gesichert. Canine Connection informiert den Eigentümer über eventuelle Verspätungen oder Zeitabweichungen.
  2. Die Betreuung durch Canine Connection beinhaltet einen Spaziergang von mindestens 60 Minuten. Canine Connection verpflichtet sich den Hund dabei art- und verhaltensgerecht zu halten bzw. auszuführen und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten. Die Zeiteinteilung des Spaziergangs obliegt allein Canine Connection. Canine Connection kann keine feste Zeiten für den Hol- und Bringservice zusagen.
  3. Canine Connection benachrichtigt den Eigentümer unverzüglich, sofern bei dem zu betreuenden Hund gesundheitliche oder psychische Störungen auftreten.
  4. Hält Canine Connection eine tierärztliche Behandlung für notwendig, so willigt der Eigentümer bereits jetzt schon darin ein, alle entstehenden Kosten der Behandlung zu übernehmen.
  5. Im Falle eines Entlaufens verpflichtet sich Canine Connection den Eigentümer und alle zu verständigenden Behörden unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Verpflichtungen seitens des Eigentümers

  1. Der Eigentümer versichert, dass der zu betreuende Hund frei von ansteckenden Krankheiten, Parasiten und schutzgeimpft ist; dies muss während der gesamten Laufzeit des Vertrages aufrechterhalten werden. Zudem muss der zu betreuende Hund eine gesunde körperliche Verfassung haben, die die vereinbarte Auslastung zulässt. Der Impfausweis ist auf Nachfrage vorzulegen.
  2. Der Eigentümer ist verpflichtet seinen Hund bei Tasso zu registrieren.
  3. Canine Connection setzt voraus, dass gesetzliche Bestimmungen (wie steuerliche Anmeldung, Versicherungs- und Chippflicht) eingehalten werden.
  4. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass für die gesamte Vertragslaufzeit eine Hundehalterhaftpflichtversicherung besteht, der die Betreuung durch Dritte mit inkludiert. Diese ist bei Vertragsabschluss und auf Nachfrage vorzulegen.
  5. Während der Hundebetreuung durch Canine Connection bleibt der Halter Eigentümer des Tieres im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
  6. Der Eigentümer hat Canine Connection über sämtliche Besonderheiten vollständig zu informieren (z.B. Verhaltensauffälligkeiten, Krankheiten, Läufigkeit etc.). Bei ansteckenden Krankheiten oder Ungezieferbefall des zu betreuenden Hundes ist Canine Connection umgehend zu unterrichten. Für etwaige Schäden, die durch Unterlassen der Anzeigepflicht entstehen, haftet der Hundebesitzer (z.B. Behandlungs- und Tierarztkosten anderer Betreuungshunde).
  7. Der Eigentümer versichert ausdrücklich, dass der zu betreuende Hund nicht abgerichtet wurde.
  8. Der Eigentümer verpflichtet sich Canine Connection über Beißvorfälle und alle etwaigen Auflagen durch Behörden zu informieren. Für Schäden, die durch Unterlassen der Auskunftspflicht entstehen, haftet der Eigentümer.
  9. Der Eigentümer akzeptiert alle Vorsichtsmaßnahmen (z.B. das Absichern des Hundes durch einen Maulkorb), die durch Canine Connection für die Sicherheit aller Beteiligten getroffen werden.

4. Haftung

  1. Für Schäden, die der zu betreuende Hund während der Betreuung bei Canine Connection erleiden könnte, übernimmt Canine Connection keine Haftung.
  2. Richtet der zu betreuende Hund bei Canine Connection Schäden an (z.B. zerbissene Auto-Innenteile, Transportboxen etc.), so haftet hierfür der Eigentümer.
  3. Für Schäden, die der zu betreuende Hund bei Dritten (Personen- und Sachschäden) anrichtet, haftet allein der Eigentümer. Sollten die Schäden in der Hundehalterhaftpflichtversicherung ausgeschlossen sein, müssen diese durch den Eigentümer beglichen werden.
  4. Canine Connection haftet nicht für Schäden, Diebstahl etc. in der Wohnung des Eigentümers.
  5. Canine Connection haftet nicht für Gegenstände wie z.B. Leinen, Geschirre, Halsbänder und Mäntel, die vom Eigentümer zum Zweck der Betreuung mitgegeben und während der Betreuungszeit beschädigt werden.
  6. Sollte der zu betreuende Hund während der Betreuungszeit trotz sorgfältiger Aufsicht entlaufen, haftet Canine Connection nicht.

5. Preise und Zahlung

  1. Die Preise richten sich nach der aktuell gültigen Preisliste, sowie individuellen Vereinbarungen und beinhalten ausschließlich Betreuungs- und Fahrtkosten. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet.
  2. Die Kosten der Betreuung sind nach Rechnungsstellung innerhalb des in der Rechnung kommunizierten Zahlungsziels auf das Konto von Canine Connection zu überweisen. Die Rechnung darf maschinell und ohne Unterschrift erstellt werden.
  3. Ist der Eigentümer mit der Zahlung in Verzug geraten, behält sich Canine Connection vor, die Betreuung auszusetzen.
  4. Wenn die Betreuung ausgesetzt wurde, wird diese nicht nachgeholt und verfällt ersatzlos.

6. Stornierung und Fristen

  1. Die mündliche sowie schriftliche Beauftragung von Canine Connection ist verbindlich.
  2. Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, außer bei Läufigkeitsfeststellung oder plötzlicher Erkrankung des Hundes. Im Falle einer plötzlichen Erkrankung behält sich Canine Connection vor, einen tierärztlichen Nachweis anzufordern.
  3. Wird die Frist 24 Stunden unterschritten, von behält sich Canine Connection das Recht vor, eine Aufwandsentschädigung in Höhe des vollen Tagessatzes zu erheben.
  4. Ein nicht Antreffen des zu betreuenden Hundes oder krankheitsbedingtem Ausschluss vor Ort wird mit dem vollen Tagessatz inkl. Fahrtkosten berechnet.

7. Datenschutz

  1. Alle Angaben des Eigentümers werden vertraulich behandelt und ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
  2. Canine Connection überträgt die vom Eigentümers im Vertrag zur Verfügung gestellten Daten, die für das Vertragsverhältnis und Information über den Hund notwendig sind, in eine Datenbank. Die Daten werden nur zu diesem Zweck verwendet. Der Eigentümer erklärt sich einverstanden, dass die zur Verfügung gestellten Informationen gespeichert werden.
  3. Der Eigentümer kann jederzeit Einsicht und Löschung seiner Daten einfordern.
  4. Canine Connection darf während der Betreuung Fotos und Videos von dem zu betreuenden Hund aufnehmen und für Marketingzwecke auf der Website oder anderen Medien (Facebook, Instagram, Artikel, etc.) verwenden. Der Eigentümer erklärt sich damit einverstanden.

8. Sonstiges

  1. Der Eigentümer wird hiermit aufgeklärt, dass während der Betreuung ein Restrisiko durch Unfälle, Beißereien, Verletzungen jeglicher Art, Weglaufen, sogar das Ableben des Hundes besteht. Die Betreuung erfolgt auf eigene Gefahr.
  2. Bei Übergabe einen Haustürschlüssels verpflichtet sich Canine Connection diesen nicht an Dritte weiterzugeben und keine dritten Personen, sofern nicht abgesprochen, mit in die Privaträume zu nehmen, sowie die Übernahme schriftlich zu protokollieren.
  3. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
  4. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrags rechtsunwirksam oder ungültig sein oder werden, so bleiben die restlichen Bestimmungen hiervon unberührt und die AGB als solche wirksam. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Klauseln oder für nicht in diesen AGB benannten Bestimmungen gelten die jeweiligen gesetzlichen Vorschriften.
  5. Diese Geschäftsbedingungen werden ab dem 01.01.2023 wirksam.